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Namensraum ThuerDSG

Im Namensraum ThuerDSG soll schrittweise eine Dokumentation und Erläuterung des Thüringer Datenschutzrechts entstehen insbesondere soweit es einen Bezug zu öffentlichen Hochschulen hat.

Kern wird das Thüringer Datenschutzgesetz (ThuerDSG).

Anmerkung: Sollte ein Kommentar zum ThürDSG erscheinen, bitte unbedingt datenschutz@tu-ilmenau.de informieren.

Thüringer Datenschutzgesetz

Generelle Aussagen zum Thüringer Datenschutzgesetz finden sich im entsprechenden Artikel Thüringer Datenschutzgesetz im Hauptnamensraum.

Schon erfasste bzw. demnächst zu erfassende Normen:

Erster Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen

Erster Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen

Dritter Unterabschnitt Datenschutzbeauftragter

Zweiter Abschnitt Bestimmungen für die Verarbeitung zu Zwecken nach Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679

Erster Unterabschnitt Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Zweiter Unterabschnitt Rechte der betroffenen Person

Dritter Unterabschnitt Besondere Verarbeitungssituationen

Dritter Abschnitt Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 1 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/680

Dritter Unterabschnitt Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter

Thüringer Archivgesetz

Thüringer Hochschulgesetz

Bezeichnung: Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) - vom 10. Mai 2018

Erster Teil Allgemeine Bestimmungen

Erster Abschnitt Geltungsbereich, Aufgaben, Rechtsstellung

Zweiter Abschnitt Qualitätssicherung

Dritter Abschnitt Struktur- und Entwicklungsplanung

Zweiter Teil Aufbau und Organisation der Hochschulen

Erster Abschnitt Mitgliedschaft und Mitwirkung

Zweiter Abschnitt Organisation und Struktur

Zweiter Unterabschnitt Hochschulrat, Senat

Dritter Teil Aufgaben der Hochschulen in Forschung und Lehre

Erster Abschnitt Studium, Lehre und Prüfungen

Vierter Abschnitt Forschung und Entwicklungsvorhaben

Vierter Teil Studierende und Studierendenschaft

Zweiter Abschnitt Immatrikulation

Vierter Abschnitt Studierendenschaft

Fünfter Teil Wissenschaftliches und künstlerisches Personal der Hochschulen und dienstrechtliche Bestimmungen

Erster Abschnitt Wissenschaftliches und künstlerisches Personal der Hochschulen

Thüringer Personalvertretungsgesetz

Sonderrecht Corona-/Covid19-Pandemie

Thüringer Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Hochschulbereich

Zweite Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung derAusbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO)

Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

Bezeichnung: Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung - ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO-) vom 31. Oktober 2020

Gesamte Vorschrift: ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO

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