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Betroffenenrechte

Die Betroffenenrechte sind die Rechte betroffenen Person, also der der Person, deren Personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Transparenzgebot und Informationspflicht

Für alle Betroffenenrechte gilt das Transparenzgebot des Art. 12 DSGVO.

Bei fast allen Verarbeitungen musst der Verarbeiter im Rahmen seiner Informationspflicht die betroffene Person proaktiv über die Verarbeitung zu informieren, wobei danach unterschieden wird, ob die personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person erhoben werden (Art. 13 DSGVO) oder ob die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden (Art. 14 DSGVO). Die Information erfolgt zumeist mittels einer Datenschutzerklärung.

Betroffenenrechte im engeren Sinne (Art. 15-21 DSGVO)

Betroffene können folgende Rechte ausüben:

In der DSGVO werden unter Betroffenenrechte zudem folgende Pflichten der Verarbeiter geregelt:

Weitere Betroffenenrechte

Nicht bei den Betroffenenrechten geregelt aber dennoch ein wichtiges Recht der betroffenen Person ist die Möglichkeit zum Widerruf einer Einwilligung.

Betroffenenrechte bei rechtswidriger Verarbeitung personenbezogener Daten

Während die vorgenannten Betroffenenrechte grundsätzlich unabhängig davon sind, ob die Verarbeitung rechtmäßig oder rechtswidrig ist, gibt es bei einer rechtswidrigen Verarbeitung zusätzliche Rechte, die in den Art. 77 ff. DSGVO geregelt sind.

Es handelt sich dabei um folgende Normen:

  • Art. 77 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
  • Art. 78 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
  • Art. 79 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
  • Art. 80 Vertretung von betroffenen Personen
  • Art. 81 Aussetzung des Verfahrens
  • Art. 83 Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
  • Art. 84 Sanktionen
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