Recht auf Berichtigung
Das Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO ist ein Betroffenenrecht, das den Verantwortlichen verpflichtet auf Verlangen einer Person über diese gespeicherte falsche personenbezogene Daten zu berichtigen.
Das Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO ist ein Betroffenenrecht, das den Verantwortlichen verpflichtet auf Verlangen einer Person über diese gespeicherte falsche personenbezogene Daten zu berichtigen.