Im Namensraum ThuerDSG soll schrittweise eine Dokumentation und Erläuterung des Thüringer Datenschutzrechts entstehen insbesondere soweit es einen Bezug zu öffentlichen Hochschulen hat.
Kern wird das Thüringer Datenschutzgesetz (ThuerDSG).
Anmerkung: Sollte ein Kommentar zum ThürDSG erscheinen, bitte unbedingt datenschutz@tu-ilmenau.de informieren.
Generelle Aussagen zum Thüringer Datenschutzgesetz finden sich im entsprechenden Artikel Thüringer Datenschutzgesetz im Hauptnamensraum.
Schon erfasste bzw. demnächst zu erfassende Normen:
Erster Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
Erster Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen
Dritter Unterabschnitt Datenschutzbeauftragter
Zweiter Abschnitt Bestimmungen für die Verarbeitung zu Zwecken nach Artikel 2 der Verordnung (EU) 2016/679
Erster Unterabschnitt Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Zweiter Unterabschnitt Rechte der betroffenen Person
Dritter Unterabschnitt Besondere Verarbeitungssituationen
Dritter Abschnitt Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken nach Artikel 1 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/680
Dritter Unterabschnitt Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
Bezeichnung: Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) - vom 10. Mai 2018
Erster Teil Allgemeine Bestimmungen
Erster Abschnitt Geltungsbereich, Aufgaben, Rechtsstellung
Zweiter Abschnitt Qualitätssicherung
Dritter Abschnitt Struktur- und Entwicklungsplanung
Zweiter Teil Aufbau und Organisation der Hochschulen
Erster Abschnitt Mitgliedschaft und Mitwirkung
Zweiter Abschnitt Organisation und Struktur
Zweiter Unterabschnitt Hochschulrat, Senat
Dritter Teil Aufgaben der Hochschulen in Forschung und Lehre
Erster Abschnitt Studium, Lehre und Prüfungen
Vierter Abschnitt Forschung und Entwicklungsvorhaben
Vierter Teil Studierende und Studierendenschaft
Zweiter Abschnitt Immatrikulation
Vierter Abschnitt Studierendenschaft
Fünfter Teil Wissenschaftliches und künstlerisches Personal der Hochschulen und dienstrechtliche Bestimmungen
Erster Abschnitt Wissenschaftliches und künstlerisches Personal der Hochschulen
Hinweis: Dieser Abschnitt wird im Interesse der Transparenz als Archiv vorgehalten aber nicht mehr gepflegt.
Bezeichnung: Thüringer Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Hochschulbereich vom 11. Juni 2020 (CoronaPHSchulG TH)
Gesamte Vorschrift: CoronaPHSchulG TH
Bezeichnung: Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung - ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO-) vom 31. Oktober 2020
Gesamte Vorschrift: ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO