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Die Betroffenenrechte sind die Rechte betroffenen Person, also der der Person, deren Personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Für alle Betroffenenrechte gilt das Transparenzgebot des Art. 12 DSGVO.

Bei fast allen Verarbeitungen musst der Verarbeiter im Rahmen seiner Informationspflicht die betroffene Person proaktiv über die Verarbeitung zu informieren, wobei danach unterschieden wird, ob die personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person erhoben werden ( Art. 13 DSGVO oder ob die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden ( Art. 14 DSGVO. Die Information erfolgt zumeist mittels einer Datenschutzerklärung.

Betroffene können folgende Rechte ausüben:

In der DSGVO werden unter Betroffenenrechte zudem folgende Pflichten der Verarbeiter geregelt:

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