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Die Betroffenenrechte sind die Rechte der Person, deren Personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Für alle Betroffenenrechte gilt das Transparenzgebot des Art. 12 DSGVO.
Bei fast allen Verarbeitungen musst der Verarbeiter im Rahmen seiner Informationspflicht die betroffene Person proaktiv über die Verarbeitung zu informieren, wobei danach unterschieden wird, ob die personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person erhoben werden ( Art. 13 DSGVO oder ob die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden ( Art. 14 DSGVO. Die Information erfolgt zumeist mittels einer Datenschutzerklärung.
Betroffene können folgende Rechts ausüben:
- Auskunftsrecht: Gemäß Art. 15 DSGVO kann die betroffenen Person vom Verantwortlichen bestimmte Auskünfte verlangen.
- Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO
- Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), Art. 17 DSGVO
- Widerspruchsrecht, Art. 21 DSGVO
In der DSGVO werden unter Betroffenenrechte zudem folgende Pflichten der Verarbeiter geregelt:
- Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung, Art. 19 DSGVO
- Grundsätzliches Verbot Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling, Art. 22 DSGVO