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Inhaltsverzeichnis
Internetrecht EAH Jena am 20. Juni 2019
- Referent: Carsten Ulbricht, http://www.rechtzweinull.de/
Domain und Account Name
- umfangreiche Rechtsprechung zu Domains auf Social Media Accounts übertragbar
- Ansprüche auf Herausgabe möglicherweise aufgrund Markenverletzung, Fake-Accounts
- Prüfung auf Verwendung des Namens: www.namechk.com
- Vorgehen bei Account-Grabbing
- Abgestuft vorgehen –> erst Meldefunktion, dann ggf. (anwaltliches) Schreiben
- Vorgehen über Plattformbetreiber oft sinnvoll –> Notice and Takedown
Impressum
- Infopflichten nach § 5 TMG, §§ 54, 55 RfStV
- für geschäftsmäßig genutzte Telemedien
- auch bei Social Media Auftritten
- LfDI BaWü Papier: Anforderungen an Social Media Auftritten von öffentlichen Einrichtungen (?) –> auch Impressumspflicht für öffentliche Stellen
- maximal 2 Klicks, besser nur 1 Klick
- zentrales Impressum sinnvoll (Verschlagwortung im VVT)
Äußerungsrecht
- Differenzierung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung
- Tatsachen sollten wahr, Meinungsäußerungen sollten vertretbar sein
- Vorgehen: Notice and Takedown
- Weiter Anwendungsbereich des Art. 5 GG unabhängigkeit von Qualität und Anonymität
- angreifbar: unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, Schmähkritik
Urheberrecht
- bei Fotos wichtig: Motivauswahl
- Schöpfungshöhe: § 2 Abs. 2 UrhG; Beispiel Twitter: im Regelfall nein