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Internetrecht EAH Jena am 20. Juni 2019

Domain und Account Name

  • umfangreiche Rechtsprechung zu Domains auf Social Media Accounts übertragbar
  • Ansprüche auf Herausgabe möglicherweise aufgrund Markenverletzung, Fake-Accounts
  • Prüfung auf Verwendung des Namens: www.namechk.com
  • Vorgehen bei Account-Grabbing
    • Abgestuft vorgehen –> erst Meldefunktion, dann ggf. (anwaltliches) Schreiben
    • Vorgehen über Plattformbetreiber oft sinnvoll –> Notice and Takedown

Impressum

  • Infopflichten nach § 5 TMG, §§ 54, 55 RfStV
  • für geschäftsmäßig genutzte Telemedien
  • auch bei Social Media Auftritten
  • LfDI BaWü Papier: Anforderungen an Social Media Auftritten von öffentlichen Einrichtungen (?) –> auch Impressumspflicht für öffentliche Stellen
  • maximal 2 Klicks, besser nur 1 Klick
  • zentrales Impressum sinnvoll (Verschlagwortung im VVT)

Äußerungsrecht

  • Differenzierung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung
  • Tatsachen sollten wahr, Meinungsäußerungen sollten vertretbar sein
  • Weiter Anwendungsbereich des Art. 5 GG unabhängigkeit von Qualität und Anonymität
  • angreifbar: unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, Schmähkritik

Urheberrecht

  • Weiter Anwendungsbereich gem. § 1 und 2 UrhG
  • bei Fotos wichtig: Motivauswahl
  • Schöpfungshöhe: § 2 Abs. 2 UrhG; Beispiel Twitter: im Regelfall nein
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