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Videoüberwachung

Videoüberwachung ist die Beobachtung von öffentlichen oder nicht-öffentlichen Räumen („Raum“ nicht nur im Sinne eines Zimmers in einem Gebäude, sondern generell eine in Länge, Breite und Höhe eingegrenzte oder eingrenzbare Ausdehnung, also auch unter freiem Himmel) mittels optisch-elektronischer Einrichtungen sowie gegebenenfalls die Speicherung der so erhobenen Daten.1)

Wenn die Videoüberwachung Menschen erfassen kann, werden Personenbezogene Daten verarbeitet. Dies stellt regelmäßig einen besonders schweren Eingriff in den Datenschutz dar, so dass die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung besonderen Anforderungen unterliegt. Dementsprechend sehen § 4 BDSG für öffentliche Stellen des Bundes und nichtöffentliche Stellen sowie die Landesdatenschutzgesetze (z.B. § 30 ThürDSG)) für öffentliche Stellen der Länder (und ihrer Gebietskörperschaften) besondere Regelungen vor.

Aufgrund der hohe Eingriffsintensität ist es von besonderer Bedeutung, die Betroffenenrechte zu wahren. Inbesondere muss eine Information der betroffenen Person sichergestellt sein. Da eine vollständige Datenschutzerklärung vor Betreten des überwachten Raumes in vielen Fällen nicht umsetzbar sein wird, bedarf es eines Nebeneinanders von kurzgehaltenen Hinweisschildern und dennoch möglichst leicht erreichbarer Datenschutzerklärung.2)

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