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Abschlussleistung per Videokonferenz
Eine Abschlussleistung per Videokonferenz ist ein Prüfungsformat bei dem eine mündliche Prüfung durch virtuell stattfindet, indem mindestens eine teilnehmende Person mittels Videokonferenzsystem teilnimmt.
Wesentliche Punkte einer Datenschutzerklärung als FAQ
Worum geht es?
Durch die SARS-CoV-2-Pandemie können nicht alle Abschlussleistungen so wie eigentlich vorgesehen erbracht werden. Um das teilweise ausgleichen zu können, gibt es das Angebot der Abschlussleistung per Videokonferenz. Das nähere regelt die „Satzung zu Besonderen Bestimmungen für Studium, Prüfungswesen und Promotion aufgrund der Virus SARS-CoV-2-Pandemie 2020“.1)
Welche Daten werden erhoben (Kategorien personenbezogener Daten)?
Es gibt Ton- und Bildaufnahmen aller teilnehmenden Personen. Die Aufnahmen erfolgen jedoch nur zur unmittelbaren Übermittlung an die anderen teilnehmenden Personen. Eine Speicherung darüber hinaus erfolgt nicht.
Daneben werden natürlich alle Daten erhoben, die für die Durchführung einer mündlichen Prüfung erforderlich sind, also insbesondere Name und Matrikelnummer. Aber auch die konkreten Fragen und Antworten dürften nach der Rechtsprechung des EuGH als personenbezogene Daten einzustufen sein.
Wer erhebt die Daten? An wen kann ich mich wenden?
Verantwortlich ist die TU Ilmenau, Ehrenbergstr. 29, 98693 Ilmenau, vertraten durch den Präsidenten.
Der Datenschutzbeauftragten der TU Ilmenau ist wie folgt erreichen: Technische Universität Ilmenau, Am Helmholtzring 9 98693 Ilmenau Tel.: +49 3677 69-2524 E-Mail: datenschutz@tu-ilmenau.de.
Auf welcher Rechtsgrundlage wird die TU Ilmenau tätig
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 lit. e Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO). Nach dieser Vorschrift ist die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, soweit sie für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt. Die Aufgaben ergeben sich aus § 5 Abs. 1 und 11 Thüringer Hochschulgesetz sowie § 7 Abs. 5 „Satzung zu Besonderen Bestimmungen für Studium, Prüfungswesen und Promotion aufgrund der Virus SARS-CoV-2-Pandemie 2020“.
Muss ich an einer solchen Abschlussleistung teilnehmen?
Nein. Die Teilnahme ist für alle Beteiligten freiwillig.
Was sind die Gefahren?
Aus Sicht des Datenschutzes besteht vor allem die Gefahr einer illegalen (und evtl. strafbaren) Speicherung der Bild- und Tonaufnahmen. Im für Abschlussleistungen per Videokonferenz gegenwärtig allein zulässigen Videokonferenzsystem WebEx wird ein etwaiges Speichern allen Beteiligten sehr deutlich angezeigt, so dass insoweit keine Probleme zu befürchten sind. Außerhalb dieses Systems sind jedoch mit digitalen wie analogen Mitteln Mitschnitte möglich.