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Trennungsgebot
Als Trennungsgebot werden im Datenschutz verschiedene Prinzipien bezeichnet.
Anlage (zu § 9 Satz 1) BDSG a.F.
Das wichtigste Trennungsgebot war in der Anlage (zu § 9 Satz 1) BDSG a.F. geregelt. Danach war bei der Verarbeitung personenbezogener Daten „zu gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können“.
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§ 13 Abs. 4 TMG
Auch § 13 Abs. 4 TMG sieht als spezielle Ausprägung des o.g. im TMG ein Trennungsgebot vor.1)
DSGVO
Im Kontext der DSGVO meint Trennungsgebot die von sonstigem Text getrennte Darstellung von Textteilen, die den Datenschutz betreffen; z.B. Art. 7 Abs. 2 S. 1 DSGVO2) und Art. 21 Abs. 4 DSGVO.3)