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Thüringer Hochschulgesetz
Das Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) ist die wichtigste Rechtsgrundlage für Hochschulen im Freistaat Thüringen.
Für den Datenschutz von Bedeutung sind insbesondere:
- § 5 ThürHG als wichtige Aufgabennorm.
- § 11 ThürHG und die gemäß § 11 Abs. 5 ThürHG erlassene Hochschuldatenschutzverordnung
(Zu Materialien und Erläuterungen zu einzelnen Normen siehe Namensraum ThürDSG/Thüringer Hochschulgesetz.)
Weblinks
- Gesetzentwurf der Landesregierung vom 12.9.2017: Drucksache 6/4467 des Thüringer Landtags.
- Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft: Drucksache 6/5585 des Thüringer Landtags.
- Parlamentarischer Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens im Thüringer Landtag.
- Änderungen des Thüringer Hochschulgesetztes: ThürHG 2006, ThürHG2018 (jeweils Reiter „Gesamtausgaben-Liste“).
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