Praktische Konkordanz
Praktische Konkordanz ist ein Grundsatz des deutschen Rechts, bei der Auslegung von Normen, dass sie den allgemeinen Grundsätzen der Rechtsordnung vereinbar sind. In besonderer Weise gilt das für die Auslegung von Grundrechten im Falle von kollidierenden Grundrechten: Es soll ein „schonender Ausgleich“ herbeigeführt und der Wesensgehalt der kollidierenden Grundrechte bewahrt werden. Ein völliges Aufheben eines Grundrechts ist dagegen zu vermeiden und es darf keine Hierarchisierung von Grundrechten erfolgen. Das gilt auch für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das nicht pauschal über oder unter andere Grundrechte gesetzt werden darf.