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Recht auf Schadenersatz
Das Recht auf Schadenersatz ist ein Betroffenenrecht, dass gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO der betroffenen Person einen Anspruch auf Schadenersatz gewährt, wenn deren Personenbezogene Daten unter Verstoß gegen die DSGVO verarbeitet werden und dadurch ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist.