Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Inhaltsverzeichnis
Pseudonymität ist ein Zustand, bei dem Daten nicht unmittelbar der Person ( betroffenen Person) zugeordnet werden können, zu der diese Daten gehören, sondern nur mit Hilfe zusätzlicher Informationen, wobei mit Hilfe technischer und organisatorischer Maßnahmen sicherzustellen ist, dass diese zusätzlichen Informationen gerade nicht mit den pseudonymen Daten verknüpft werden sollen. Die Pseudonymität ist abzugrenzen von der Anonymität, wenn auch mit Hilfe zusätzlicher Informationen kein Rückschluss mehr von den Daten auf die betroffene Person möglich ist.
Rechtliche Grundlagen
In Art. 4 Nr. 5 DSGVO ist Pseudonymisierung (was eigentlichen den Vorgang zur Erreichung von Pseudonymität bezeichnet) legal definiert als: „die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden“.
Begriffsherkunft
Historisch kommt der Begriff Pseudonymität von Pseudonym, dem fingierten oder erdachten Namen einer Person, die unter ihrem „echten“ Namen (Orthonym) überhaupt nicht und zumindest nicht in bestimmter Hinsicht bekannt werden will.1) Beispielsweise veröffentlichte Anton Prätorius 1598 eine Schrift gegen die Verfolgung von Hexen unter dem Namen (Pseudonym) „Johannes Scultetus“2) in einer Zeit, in der die Verfasser solcher Schriften leicht selbst der Hexerei beschuldigt werden konnten.
Pseudonymität im Internet
Auch in moderner Zeit, gerade durch die Entwicklung des Internets, gibt es einen Bedarf an Pseudonymität, damit nicht Aktivitäten, die in „analogen“ Zeiten problemlos weitgehend unerkannt verfolgt werden konnten, plötzlich bekannt und mit der Person verknüpft werden - Letztlich ein klassisches Thema des Datenschutzes. Andererseits wird die Möglichkeit zur Pseudonymität im Internet auch missbraucht, zum Beispiel für persönliche Angriffe (Beleidigungen, Verleumdungen) die sich unter dem echten Namen in der Realen Welt die meisten Menschen (zum Glück) nicht wagen würden. Daraus resultiert dann auch bisweilen die Forderung nach einer Klarnamenspflicht im Internet.3)
Rechtsfolgen
Auch pseudonyme Daten sind Personenbezogene Daten. Es gelten damit im Grundsatz die gleichen Regeln wie für andere personenbezogene Daten auch.