Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Gesundheitsdaten sind Besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO, die die Gesundheit betreffen.
Gesundheitsdaten sind nach Art. 4 Nr. 15 DSGVO „personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen.“
Weblinks
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): Orientierungshilfe zum Gesundheitsdatenschutz, Seite bei archive.org (Hinweis: Die Inhalte dieser Broschüre sind umstritten)