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Gesundheitsdaten

Gesundheitsdaten sind Besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO, die die Gesundheit betreffen.

Gesundheitsdaten sind nach Art. 4 Nr. 15 DSGVO „personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen.“ Erwägungsgrund 35 der DSGVO führt umfassender aus: „Zu den personenbezogenen Gesundheitsdaten sollten alle Daten zählen, die sich auf den Gesundheitszustand einer betroffenen Person beziehen und aus denen Informationen über den früheren, gegenwärtigen und künftigen körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand der betroffenen Person hervorgehen. Dazu gehören auch Informationen über die natürliche Person, die im Zuge der Anmeldung für sowie der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen im Sinne der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für die natürliche Person erhoben werden, Nummern, Symbole oder Kennzeichen, die einer natürlichen Person zugeteilt wurden, um diese natürliche Person für gesundheitliche Zwecke eindeutig zu identifizieren, Informationen, die von der Prüfung oder Untersuchung eines Körperteils oder einer körpereigenen Substanz, auch aus genetischen Daten und biologischen Proben, abgeleitet wurden, und Informationen etwa über Krankheiten, Behinderungen, Krankheitsrisiken, Vorerkrankungen, klinische Behandlungen oder den physiologischen oder biomedizinischen Zustand der betroffenen Person unabhängig von der Herkunft der Daten, ob sie nun von einem Arzt oder sonstigem Angehörigen eines Gesundheitsberufes, einem Krankenhaus, einem Medizinprodukt oder einem In-Vitro-Diagnostikum stammen.

Für die Praxis ist von einem weiten Anwendungsbereich auszugehen. Auch ein mittelbarer Bezug zur Gesundheit wird in vielen Fällen zu Gesundheitsdaten führen.

Beispiele für die Erhebung beziehungsweise Verarbeitung von Gesundheitsdaten sind:

  • jegliche Meldungen und Bescheinigungen zu Arbeitsunfähigkeit,
  • jegliche Meldungen und Bescheinigungen zu Prüfungsunfähigkeit,
  • Befragung von Mitarbeitern und Auswertung dieser Daten im Rahmen eines Gesundheitsmanagements.
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