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Datenschutz in der Wissenschaft
Datenschutz in der Wissenschaft ist als eigenständiger Begriff wenig sinnvoll. Es gelten natürlich die ganz allgemeinen Regeln zu personenbezogenen Daten, betroffenen Personen und der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung. Es gibt aber keine Sonderregeln für Wissenschaft generell.1) Die DSGVO sieht (nur) für die wissenschaftliche Forschung Sonderregeln, insbesondere Erleichterungen, vor.
1)
Vgl. Golla in Specht/Mantz, § 23 Rn. 4