Willkommen beim Datenschutz-Wiki der TU Ilmenau
Hinweise Impressum Datenschutzerklärung


Dies ist eine alte Version des Dokuments!


<font inherit/inherit;;#e74c3c;;inherit>Der folgende Text ist ein Entwurf und noch nicht als Artikel Bestandteil dieses Wiki!</font>

Datenschutz in der Forschung

Datenschutz in der Forschung ist ein Spannungsfeld zwischen den Belangen des Datenschutzes auf der einen Seite und den Zielen der Forschung auf der anderen Seite. Deutlich wird das beispielsweise am datenschutzrechtlichen Grundsatz der Datenminimierung, der in aller Regel genau entgegengesetzt zum Anliegen in der Forschung ist, möglichst umfassende und möglichst genaue Daten zu haben.

Begriff der Forschung

Die DSGVO enthält keine Legaldefinition der (wissenschaftlichen) Forschung. Allerdings gibt Erwägungsgrund 159 Satz 2 Hinweise, wie der Begriff zu verstehen ist: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu wissenschaftlichen Forschungszwecken im Sinne dieser Verordnung sollte weit ausgelegt werden und die Verarbeitung für beispielsweise die technologische Entwicklung und die Demonstration, die Grundlagenforschung, die angewandte Forschung und die privat finanzierte Forschung einschließen.“

Allerdings darf der Begriff auch nicht ins Grenzenlose ausgeweitet werden. Es muss um die Gewinnung „neuartiger Erkenntnisse“(so Golla in Specht/Mantz, § 23 Rn.15) gehen, was sich von den nur neuen Erkenntnissen abgrenzt, wenn es darum geht, beispielsweise im Bereich der Marktforschung bekannte und wissenschaftlich gesicherte Methoden allein zur Informationsgewinnung im unternehmerischen Kontext anzuwenden. Möglicherweise kann auch der Begriff der „Origininären Forschung“1)

Wichtig ist zunächst, die Weite des Begriffs der personenbezogenen Daten zu erkennen.

Weiterhin muss konsequent und korrekt zwischen anonymen und pseudonymen Daten unterschieden werden. In der Regel liegen nämlich nur pseudonyme Daten vor und die gelten seit Inkrafttreten der DSGVO als personenbezogene Daten.

1)
Siehe in der Wikipedia Originäre Forschung beziehungsweise „Theoriefindung“ zur Begriffsschärfung beitragen. ===== Adressatenkreis ===== Entsprechend der Weite des Forschungsbegriffs ist auch der Adressatenkreis für Datenschutz in der Forschung groß: Im Hochschulkontext geht es nicht nur um Professorinnen und Professoren und deren in der Forschung tätige wissenschaftliche Mitarbeiter sondern auch um technische Mitarbeiter sowie nicht zu unterschätzen um Forschung von Studierenden. ===== Verantwortliche ===== Ein Folgeproblem des Adressatenkreises ist die Frage nach dem Verantwortlichen der Datenverarbeitung.((Golla in Specht/Mantz, § 23 Rn. 32 schreibet zu § 27 Abs. 1 S. 2 „Forscher oder seiner Institution als Verantwortlichen.** Das ist genau das Problem.
Drucken/exportieren
QR-Code
QR-Code Datenschutz in der Forschung (erstellt für aktuelle Seite)