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Datenschutz in der Forschung

Datenschutz in der Forschung ist ein Spannungsfeld zwischen den Belangen des Datenschutzes auf der einen Seite und den Zielen der Forschung auf der anderen Seite. Deutlich wird das beispielsweise am datenschutzrechtlichen Grundsatz der Datenminimierung, der in aller Regel genau entgegengesetzt zum Anliegen in der Forschung ist, möglichst umfassende und möglichst genaue Daten zu haben.

Begriff der Forschung

Die DSGVO enthält keine Legaldefinition der (wissenschaftlichen) Forschung. Allerdings gibt Erwägungsgrund 159 Satz 2 Hinweise, wie der Begriff zu verstehen ist: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu wissenschaftlichen Forschungszwecken im Sinne dieser Verordnung sollte weit ausgelegt werden und die Verarbeitung für beispielsweise die technologische Entwicklung und die Demonstration, die Grundlagenforschung, die angewandte Forschung und die privat finanzierte Forschung einschließen.“

Adressatenkreis

Adressatenkreis

Verantwortliche

Wichtig ist zunächst, die Weite des Begriffs der personenbezogenen Daten zu erkennen.

Weiterhin muss konsequent und korrekt zwischen anonymen und pseudonymen Daten unterschieden werden. In der Regel liegen nämlich nur pseudonyme Daten vor und die gelten seit Inkrafttreten der DSGVO als personenbezogene Daten.

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