Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Inhaltsverzeichnis
Auftragsverarbeitungsvertrag
Der Auftragsverarbeitungsvertrag oder kurz „AVV“ oder „AV-Vertrag“ regelt das datenschutzrechtliche Verhältnis zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter bei einer Auftragsverarbeitung.
Üblicherweise handelt es sich dabei um ein vom Leistungsvertrag unabhängiges Dokument. Es ist jedoch auch möglich Leistungsvertrag und AVV in einem Dokument zusammenzufassen.
Als Anhang zum AVV werden üblicherweise die TOMs vereinbart.
Inhalte des Auftragsverarbeitungsvertrages
Zwingende Inhalte
Die Mindestinhalte des AVV ergeben sich aus Art. 28 Abs. 3 DSGVO.
- Weisungsrecht des Auftraggebers
Sinnvolle Inhalte
- Der Auftragsverarbeiter und etwaige Unterauftragsverarbeiter unterliegen nicht dem CLOUD Act. (Vor allem bei sensiblen Daten und wenn der Auftragsverarbeiter Zugriff auf die Daten im Klartext hat ein wichtiger Punkt.)