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 +**Die folgende Seite ist eine <fs x-large>persönliche Seite</fs>. Sie ist öffentlich im Interesse der Transparenz und zur Ermöglichung konstruktiver Diskussionen. Sie enthält  <fs x-large>kein</fs> gesichertes Wissen.**</font>
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 ====== Internetrecht EAH Jena am 20. Juni 2019 ====== ====== Internetrecht EAH Jena am 20. Juni 2019 ======
  
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   * Filmen im öffentlichen Raum von Rechtsprechung zunehmend liberaler gehandhabt (Stadtteilfest als zeitgeschichtliches Ereignis)   * Filmen im öffentlichen Raum von Rechtsprechung zunehmend liberaler gehandhabt (Stadtteilfest als zeitgeschichtliches Ereignis)
  
 +===== Wettbewerbsrecht =====
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 +für Hochschulen eher ein überschaubares Thema aber bei Marktteilnahme und vor allem Föderung einzelner Unternehmen denkbar
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 +==== Emailmarketing ====
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 +  * Gewinnung von Adressen --> DSGVO
 +  * Zulässigkeit: § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, Einwilligung, aufgrund Beweislast bei Werber/Versender bei Email-Werbung: Double-Opt-In
 +  * "Bestandskundenregelung" [[https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html|§ 7]] Abs. 3 UWG, Werbung für Produkte, die vergleichbar zu den schon gekauften Produkten sind, mit vorheriger Information und Widerrufsmöglichkeit zulässig
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 +==== Marken ====
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 +  * Markenstrategie
 +  * sehr starker Schutz im Guten wie im Schlechten
 +  * Search Engine Marketing: Nach EuGH teilweise zulässig: wenn keine Funktionsbeeinträchtigung und keine Verwechslungsgefahr
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 +===== DSGVO =====
 +  * Art. 13 Abs. 1 DSGVO must-have im Gegensatz zu Art. 13 Abs. 2 DSGVO wenn sinnvoll
 +  * Problem Marketing über Facebook
 +  * DSFA bei Gesundheitsdaten (Krankschreibung, Nachteilsausgleich) Evtl. Vorbild https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/tw-hinw/
  
 +{{tag>PersoenlicheSeite}} 
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QR-Code Internetrecht EAH Jena am 20. Juni 2019 (erstellt für aktuelle Seite)