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Inhaltsverzeichnis
9. DFN Konferenz "Datenschutz"
30.11.2022
eigene Anmerkungen in []
Keynote: Fanpages an Hochschulen - Social Media in öffentlichen Stellen
(Dr. Stefan Brink)
Gesamtsituation
- Evaluierung und (dringend notwendige) Weiterentwicklung der DSGVO fehlgeschlagen,
- auch keine pandemiegetriebene Anpassung „im Guten wie im Schlechten“,
Vorbemerkungen
- Kulminationspunkt von Social Media überschritten, evtl. schon Mitte der 2010´er Jahre
- Zentrifugalkräfte der Gesellschaft wurden durch Social Media befördert
- Twitter exemplarisch: Verständnis als Privateigentum, großer Einfluss des Eigentümers steht im Widerspruch zur hohen gesellschaftlichen Relevanz
- „Social Media Plattformen haben ihre Zeit“
- „Facebook schon lange mausetot, sie merken es nur nicht, wenn Sie dabei sind“
- TikTok der neueste Hype
- „Wir[?] sind diejenigen, die die Regeln machen“ - keine Hinnahme technischer Entwicklungen, gilt auch für Microsoft365
- Microsoft365 nicht per se rechtswidrig aber Verpflichtung der Verantwortlichen nachzuweisen(!), dass der Einsatz datenschutzkonform ist - „eine Menge zu tun“, Dokumente von Microsoft reichen nicht aus für den Nachweis, „Microsoft hat sich unbestreitbar auf den Weg gemacht“ aber es reicht noch nicht, kommendes EU-Boundary (Datenverarbeitung in Europa) wichtiger Schritt, Problem der „offensiven“ amerikanischen Gesetzgebung bleibt
Fanpages
- rein private Plattformen mit Gewinnerzielungsabsicht und eigener Agenda
- öffentliche Verwaltung unterliegt Bindungen, denen die Privatwirtschaft nicht unterliegt, insbesondere keine Anwendung des berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 UA 1 lit. f) sowohl wegen Art. 6 Abs. 1 UA 2 aber auch aus verfassungsrechtlichen Gründen(Bindung an Recht und Gesetz, gesetzliche Grundlagen für Eingriffe) und auch nur eingeschränkte Anwendung der Einwilligung
- allgemeine Betonung, dass Einwilligung ein Tatbestand unter mehreren ist und anders als in der (deutschen) Debatte auch nicht so gedacht ist
- Werbung außerhalb eines Über-/Unterordnungsverhältnisses [damit doch berechtigtes Interesse?]
- vermisst gesetzliche Regelungen zur Öffentlichkeitsarbeit [aber in Thüringen § 5 ThürHG?)]
- Social Media zur Versorgung von Studierenden mit Informationen und als Kommunikationskanal –> Rechtsgrundlage?
- Einsatz von Social Media auch vergaberechtliches/wettbewerbsrechtliches Thema (Ausschreibungen) auch Presserecht und Haushaltsrecht relevant [schlägt das über Art. 5 DSGVO auf Datenschutz durch?]
- Gemeinsame Verantwortlichkeit
- Vor 2018: Tools wurden einfach genutzt mit Verweis auf Verantwortlichkeit der Betreiber
- Seit 2018: Gemeinsame Verantwortlichkeit, Betroffene können „nicht mehr weggeschickt werden“
- Insights: Facebook lieferte und liefert an Betreiber der Fanpage Informationen über das Nutzungsverhalten der Seite [wohl wichtiges Argument für gemeinsame Verantwortlichkeit]
- Facebook weigerte[weigert?] sich mit Seitenbetreibern einen Vertrag gem. Art. 26 zu schließen
- Bundesdatenschutzbeauftragter mit Bundespresseamt in einer Auseinandersetzung, die vermutlich gerichtlich eskalieren wird - eher unglücklich gewähltes Beispiel, da hier Kommunikation Kernaufgabe ist
- Facebook hat wohl Abschalten der Insights angeboten - „cleverer Schritt“ auch wenn es nicht automatisch zur Rechtmäßigkeit führen wird [Hebel in Richtung C2C?]
- Verantwortlichkeit: Trotz Eigenständigkeit der Lehrstühle und Freiheit der Forschung bleibt Hochschule verantwortlich
- Risiko des Abwartens: Art. 82 DSGVO mit Schadenersatz - „hohe Durchschlagskraft und entlastende Wirkung für die Aufsichtsbehörden“ derzeit schon im Beschäftigtendatenschutz, „es gibt für alles Schadenersatz auch für kleine Verstöße“, Erheblichkeit analog Allgemeines Persönlichkeitsrecht nicht erforderlich, psychische Unsicherheit über unsichere Datenverarbeitung kann reichen
- TTDSG für Insights keine Ausnahme nach § 25 Abs. 2 TTDSG
Schluss
- „Datenschutz IST eine Fortschrittsbremse“ im Sinne von Hinterfragen des rein technisch getriebenen Fortschritts
- Cookiebanner für technisch notwendige Verarbeitungen ist nicht notwendig - „die Cookiebanner stehen da, weil jemand Daten über das technisch notwendige Maß hinaus verarbeiten möchte“ [FAQ mit LFDI BW?]
- Twitter: massiver Auszug zu verzeichnen[Ist das so?], starker Wechsel zu Mastodon, BaWü hat eigene Mastodon-Instanz eingerichtet mit inzwischen über 100 teilnehmenden öffentlichen Stellen (ähnliches auch für Youtube/Peertube)
Diskussion
- Gründe für schnelles Handeln anstatt auf anstehende Gerichtsentscheidungen zu warten?
- Schadenersatz: „Die Klagen kommen.“, Verbandsklagerecht/Musterklagerecht soll ausgebaut werden
- drohende Untersagungen: wohl beim Bundespresseamt,
- „EuGH gibt Gas“,
- Änderungen der DSGVO sind nicht zu erwarten;
- dringende Empfehlung Alternativkanal aufzubauen
- Gegenmeinung „Anders als bei Like-Button oder Google-Maps Einbindung ist bei Fanpages jedem klar, worauf er sich einlässt“ daher nur begrenzte Übertragbarkeit, Kritik an Gewinnerzielungsabsicht unverständlich. Konzentration auf intransparente oder verpflichtende Angebote„
- Stellungnahme: Probleme sind Profilbildung und Manipulation - neue, auch politisch relevante Dimension