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verzeichnis_von_verarbeitungstaetigkeiten [2020/01/20 19:39] – [Pflicht zur Erstellung von VVT] Admin | verzeichnis_von_verarbeitungstaetigkeiten [2020/01/20 20:03] (aktuell) – Admin | ||
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===== Inhaltliches Vorgehen ===== | ===== Inhaltliches Vorgehen ===== | ||
- | Wichtig ist, dass im VVT das **Verfahren** dokumentiert wird und **nicht** eine Software beziehungsweise ein IT-Dienst. Es geht also darum welche (personenbezogenen) Daten erhoben, gespeichert, | + | Wichtig ist, dass im VVT die **Verarbeitung** dokumentiert wird und **nicht** eine Software beziehungsweise ein IT-Dienst. Es geht also darum welche (personenbezogenen) Daten erhoben, gespeichert, |
+ | Wenn ein IT-System für mehrere Verarbeitungen genutzt wird, sind also grundsätzlich mehrere VVT anzulegen. Das bietet sich vor allem dann an, wenn die Verarbeitungen unterschiedliche Inhalte betreffen oder (innerorganisatorisch) unterschiedliche Stellen zuständig sind. | ||
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+ | Dagegen können inhaltlich eng zusammenhängende Verarbeitungen auch in einem einzigen VVT dokumentiert werden. Bei aufeinanderaufbauenden Verarbeitungen ist das sogar regelmäßig zu empfehlen: Das Erheben, Nutzen und Löschen eines Datensatzes sind drei Verarbeitungstätigkeiten, | ||
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+ | Die frühere Praxis der Strukturierung nach IT-Systemen kann Anlass sein, in geeigneten Fällen, vor allem mit vielen sehr unterschiedlichen Verarbeitungen durch das gleiche IT-System, gewissermaßen " | ||
===== Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten bei Verfolgung und Prävention von Straftaten ===== | ===== Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten bei Verfolgung und Prävention von Straftaten ===== |