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Verantwortlicher

Verantwortlicher im Sinner der DSGVO ist die Stelle, die Personenbezogene Daten verarbeitet.

Der Begriff Verantwortlicher ist in Art. 4 Nr. 7 DSGVO legal definiert als: „die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden“.

Vor Inkrafttreten der DSGVO wurde nach § 3 Abs. 7 BDSG-alt- die Formulierung verantwortliche Stelle verwendet, die gerade für den öffentlichen Bereich noch eher selbsterklärend war.

Der Verantwortliche ist der zentrale Normadressat der DSGVO in dem Sinne, dass sich fast alle aus der DSGVO resultierenden Pflichten gegen den Verantwortlichen richten.1)

1)
Allein in den Erwägungsgründen wird der „Verantwortlicher/Verantwortliche/Verantwortlichen“ 185 Mal verwendet.
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