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Verstaltungen werfen in verschiedene Datenschutzprobleme auf. Ausgangspunkt ist, dass Veranstaltungen in aller Regel dazu dienen, Öffentlichkeit zu erzielen. Anonymität steht dazu im Widerspruch; vielmehr leben Veranstaltungen davon, dass Teilnehmer, Veranstalter, Referenten etc. „Gesicht zeigen“. Anzustreben ist daher ein „schonender Ausgleich„ zwischen dem Ziel Öffentlichkeit zu erzielen und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung betroffener Personen.