Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
tu:videoaufzeichnung [2019/06/12 23:50] – Admin | tu:videoaufzeichnung [2023/01/25 16:08] (aktuell) – [Zulässigkeit einer Videoaufzeichnung] Admin | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
- | <WRAP center round alert 60%> <font inherit/ | + | <WRAP center round box 60%> |
- | + | ||
- | <WRAP center round box 60%>< | + | |
====== Videoaufzeichnung ====== | ====== Videoaufzeichnung ====== | ||
Zeile 8: | Zeile 6: | ||
Naheliegenderweise gibt es Überschneidungen zu den Ausführungen in dem Artikel [[: | Naheliegenderweise gibt es Überschneidungen zu den Ausführungen in dem Artikel [[: | ||
+ | |||
+ | Für einen **Livestream** gelten die Ausführungen hier grundsätzlich auch. Ein vollumfänglicher Ausschluss einer Aufzeichnungsmöglichkeit dürfte technisch nicht realisierbar sein, so dass eine Gleichbehandlung sinnvoll erscheint. | ||
+ | |||
+ | Für **Videotelefonie** sind die Ausführungen hier dagegen nicht sinnvoll anwendbar, da es einerseits an einem großen Publikum fehlt und andererseits das Post- und Fernmeldegeheimnis eine bedeutende Rolle spielt. | ||
===== Personenbezogene Daten ===== | ===== Personenbezogene Daten ===== | ||
Zeile 15: | Zeile 17: | ||
===== Rechtliche Besonderheiten ===== | ===== Rechtliche Besonderheiten ===== | ||
- | Die Videoüberwachung wird in [[http:// | + | Die Videoüberwachung wird in [[http:// |
+ | |||
+ | Weiterhin ist das KUG (Kunsturhebergesetz) zu beachten. | ||
+ | |||
+ | ===== Gefahren der Videoaufzeichnung ===== | ||
+ | |||
+ | Durch die Nähe zur Videoüberwachung besteht eine erhebliche Gefahr, dass von einer Videoaufzeichnung ein Chilling-Effekt ausgeht, also sich Teilnehmer nicht mehr trauen in Veranstaltungen etwas zu sagen, weil sie Sanktionen befürchten. | ||
+ | |||
+ | Auch für Lehrende und sonstige bewusst abgebildete Personen bringen Videoaufzeichnungen Gefahren: Eine unkontrollierte Verbreitung und auch die Veröffentlichung sinnentstellender Zusammenschnitte sind mögliche Szenarien. | ||
===== Zulässigkeit einer Videoaufzeichnung ===== | ===== Zulässigkeit einer Videoaufzeichnung ===== | ||
Zeile 21: | Zeile 31: | ||
Wie bei jeder [[: | Wie bei jeder [[: | ||
- | In Betracht kommen | + | Bezüglich der Veranstaltungsteilnehmer sind mögliche Rechtfertigungsgründe |
+ | |||
+ | Als Aufgaben kommen gemäß [[http:// | ||
+ | * die Öffentlichkeitsarbeit (Abs. 13), | ||
+ | * der Wissens- und Technologietransfer (Abs. 2 S. 2), | ||
+ | * die Bewältigung der " | ||
+ | * die Teilhabe trotz Behinderung und psychischer oder chronischer Erkrankung (Abs. 7 S. 2 und Satz 3 Nr. 1) sowie | ||
+ | * die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen (Abs. 7 S. 3 Nr. 2). | ||
+ | Die Aufzählung ist nicht abschließend. | ||
+ | |||
+ | Bezüglich der Lehrenden und sonstigen Protagonisten sind mögliche Rechtfertigungsgründe insbesondere die [[: | ||
+ | |||
+ | ===== Datenminimierung bzw. Erforderlichkeitsgrundsatz ===== | ||
+ | |||
+ | Auch wenn in den meisten Fällen Videoaufzeichnungen dem Grunde nach zulässig sind, muss gerade in diesem Bereich der Grundsatz der [[: | ||
+ | |||
+ | ===== Betroffenenrechte ===== | ||
+ | |||
+ | Den (möglicherweise) erfassten Personen stehen die [[: | ||
+ | |||
+ | ===== Maßnahmen ===== | ||
+ | |||
+ | * **Hinweise** auf die Videoaufzeichnung sind zu geben: | ||
+ | * wo möglich bei der Ankündigung der Veranstaltung und/oder | ||
+ | * an den Eingängen zu dem Raum, in dem die Aufzeichnung erfolgt. | ||
+ | * Die Information **jedes** Teilnehmers muss sichergestellt sein. | ||
+ | * Hinweise, vor allem Schilder, können beschränkt werden auf eine Kurzzusammenfassung (auch als Piktogramm) und einen Link (idealerweise **auch** als QR-Code) zur [[: | ||
+ | * **Heimliche** oder **überraschende** Videoaufzeichnung sind zu unterlassen. | ||
+ | * Teilnehmer sind möglichst gar nicht und ansonsten nur von hinten aufzunehmen, | ||
+ | * Tonaufzeichnungen sind zulässig es sollte aber sichergestellt sein, dass zumindest Gespräche in gedämpfter Lautstärke im Publikum weder mitgehört noch einzelnen Personen zugeordnet werden können. | ||
+ | * Bei Pflichtveranstaltungen oder auch Wahlpflichtveranstaltungen muss sichergestellt werden, dass die Aufzeichnungen keinesfalls für eine Benotung von Teilnehmern herangezogen werden. Gleiches gilt für etwaige Vorstufen von Noten. Ausnahme wäre, wenn die Prüfungsleistung nach Studienordnung/ | ||
+ | * Bei regelmäßigen Aufzeichnungen ist eine Dokumentation im [[:VVT]] durchzuführen. | ||
+ | * In Großformat oder anderweite herausgehoben abzubildende Personen (insb. Lehrende) sollten freiwillig entscheiden können, ob sie abgebildet werden wollen. Das gilt auch wenn als Rechtfertigungsgrund nicht die Einwilligung herangezogen wird sondern die [[: | ||
+ | * Die Speicherung von Videoaufzeichnungen sollte zentral an einer geeigneten Stelle (Projektlaufwerk, | ||
- | {{tag>Entwurf}} | + | {{tag>Artikel TU 2023}} |