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<font inherit/inherit;;#006666;;inherit>Der Inhalt des folgenden Artikels bezieht sich ausschließlich auf die TU Ilmenau und sollte nicht auf andere Institutionen übertragen werden.</font>

Telearbeit (TU)

Telearbeit (nach der maßgeblichen Dienstvereinbarung1) Tele- und Heimarbeit) ist die teilweise Erbringung der Arbeitsleistung außerhalb der betrieblichen Arbeitsstätte, wobei Telearbeit nur die IT-gestützte Arbeit umfasst, während analoges Arbeiten Heimarbeit ist. Die Einhaltung des Datenschutzes kann bei der Telearbeit durch die TU Ilmenau nur eingeschränkt überprüft werden. Es bedarf daher eines hohen Maßes an Eigenverantwortung der Beschäftigten.

Telearbeit ist nur zulässig auf Basis einer Vereinbarung. Hierzu ist ein Antrag zu stellen, der unter anderem durch den Datenschutzbeauftragten geprüft wird.

Art der Tätigkeit Beispiele Zulässigkeit Anforderungen
Analoges Bearbeiten von Dokumenten mit normalem Schutzbedarf (Heimarbeit) Korrektur von Klausuren grundsätzlich zulässig abschließbarer Schrank oä zur Ablage der Unterlagen nach Beendigung der Arbeit,
in Mehrpersonenhaushalten Dokumente am Arbeitsplatz nicht unbeaufsichtigt lassen
Analoges Bearbeiten von Dokumenten mit hohem Schutzbedarf (Heimarbeit) Korrektur von Klausuren grundsätzlich unzulässig -
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