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tu:overleaf [2022/09/13 10:24] – angelegt Admin | tu:overleaf [2022/09/13 12:23] (aktuell) – Admin |
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<WRAP center round box 60%>**Der Inhalt des folgenden Artikels bezieht sich ausschließlich auf die TU Ilmenau und sollte nicht auf andere Institutionen übertragen werden.** </WRAP> | <WRAP center round box 60%>**Der Inhalt des folgenden Artikels bezieht sich ausschließlich auf die TU Ilmenau und sollte nicht auf andere Institutionen übertragen werden.** </WRAP> |
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====== Overleaf ====== | ====== Overleaf ====== |
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**Overleaf** ist ein kollaborativer, Cloud-basierter LaTeX-Editor. Der Anbieter Digital Science UK Limited hat seinen Sitz im Vereinigten Königreich. Bei der Nutzung von Overleaf liegt also notwendigerweise eine [[:Drittlandübermittlung]] vor. Der Anbieter sieht zudem in seiner Datenschutzerklärung Übermittlungen personenbezogener Daten in weitere Drittländer vor. | **Overleaf** ist ein kollaborativer, Cloud-basierter LaTeX-Editor. Der Anbieter Digital Science UK Limited hat seinen Sitz im Vereinigten Königreich. Bei der Nutzung von Overleaf liegt also notwendigerweise eine [[:Drittlandübermittlung]] vor, die aber durch den vorliegenden [[:Angemessenheitsbeschluss]] eher unproblematisch ist. Der Anbieter sieht jedoch in seiner Datenschutzerklärung Übermittlungen personenbezogener Daten in weitere Drittländer vor.((Vgl. [[https://www.overleaf.com/legal#Privacy|Overleaf Privacy & Terms Overview]], ausgewertet wurde [[http://web.archive.org/web/20220913085010/https://www.overleaf.com/legal|diese Version, Stand 13.9.2022]].)), Diese weiteren Übermittlungen sind in ihrer Reichweite gegenwärtig kaum fassbar. |
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{{tag>Artikel Jahr}} | Bei der Nutzung von Overleaf muss also berücksichtigt werden, dass personenbezogene Daten vor allem der Nutzerinnen und Nutzer im Zweifel weit gestreut werden können. |
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| Eine Nutzung von Overleaf erscheint für eine öffentliche Einrichtung daher nur in dem Sinne möglich, dass eine persönliche Nutzung auf ausdrücklichen eigenen Wunsch einzelner Personen diesen auf Basis einer informierten [[:Einwilligung]] (in diesem Falle nicht nach [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/6.html|Art. 6]] Abs. 1 lit. 1 DSGVO sondern nach [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/49.html|Art. 49]] Abs. 1 lit. a DSGVO ermöglicht wird. Dabei muss sich der Beitrag der öffentlichen Stelle darauf beschränken, dass nach informierter Einwilligung ein im Vorhinein genau definierter Satz personenbezogener Daten einmalig übermittelt wird. Dies wird mittels [[:Shibboleth]] technisch sichergestellt. |
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| Zentraler Punkt, der nicht technisch sondern nur organisatorisch also durch tägliches praktisches Handeln sichergestellt werden kann, ist: **Freiwilligkeit!** Es darf also weder auf Beschäftigte noch auf Studierende Druck ausgeübt werden, Overleaf zu nutzen. Eine **verbindliche Nutzung** für Studierende im Rahmen von Lehrveranstaltungen **muss ausgeschlossen sein** bzw. es müssen stets zumutbare Alternativen benannt und akzeptiert werden ohne dass dies zu Nachteilen führt, die über die Nicht-Nutzung von Overleaf hinausgehen. |
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| {{tag>Artikel 2022}} |