Der Inhalt des folgenden Artikels bezieht sich ausschließlich auf die TU Ilmenau und sollte nicht auf andere Institutionen übertragen werden.
Overleaf
Overleaf ist ein kollaborativer, Cloud-basierter LaTeX-Editor. Der Anbieter Digital Science UK Limited hat seinen Sitz im Vereinigten Königreich. Bei der Nutzung von Overleaf liegt also notwendigerweise eine Drittlandübermittlung vor, die aber durch den vorliegenden Angemessenheitsbeschluss eher unproblematisch ist. Der Anbieter sieht jedoch in seiner Datenschutzerklärung Übermittlungen personenbezogener Daten in weitere Drittländer vor.1), Diese weiteren Übermittlungen sind in ihrer Reichweite gegenwärtig kaum fassbar.
Bei der Nutzung von Overleaf muss also berücksichtigt werden, dass personenbezogene Daten vor allem der Nutzerinnen und Nutzer im Zweifel weit gestreut werden können.
Eine Nutzung von Overleaf erscheint für eine öffentliche Einrichtung daher nur in dem Sinne möglich, dass eine persönliche Nutzung auf ausdrücklichen eigenen Wunsch einzelner Personen diesen auf Basis einer informierten Einwilligung (in diesem Falle nicht nach Art. 6 Abs. 1 lit. 1 DSGVO sondern nach Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO ermöglicht wird. Dabei muss sich der Beitrag der öffentlichen Stelle darauf beschränken, dass nach informierter Einwilligung ein im Vorhinein genau definierter Satz personenbezogener Daten einmalig übermittelt wird. Dies wird mittels Shibboleth technisch sichergestellt.
Zentraler Punkt, der nicht technisch sondern nur organisatorisch also durch tägliches praktisches Handeln sichergestellt werden kann, ist: Freiwilligkeit! Es darf also weder auf Beschäftigte noch auf Studierende Druck ausgeübt werden, Overleaf zu nutzen. Eine verbindliche Nutzung für Studierende im Rahmen von Lehrveranstaltungen muss ausgeschlossen sein bzw. es müssen stets zumutbare Alternativen benannt und akzeptiert werden ohne dass dies zu Nachteilen führt, die über die Nicht-Nutzung von Overleaf hinausgehen.