Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende ÜberarbeitungLetzte ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision | ||
tu:abschlussleistung_per_videokonferenz_tu [2020/07/01 14:43] – [1.8 Wer ist eine "betroffene Person"?] Admin | tu:abschlussleistung_per_videokonferenz_tu [2020/07/01 16:11] – Admin | ||
---|---|---|---|
Zeile 49: | Zeile 49: | ||
Aus Sicht des Datenschutzes besteht vor allem die Gefahr einer illegalen (und evtl. strafbaren) Speicherung der Bild- und Tonaufnahmen. Im für Abschlussleistungen per Videokonferenz gegenwärtig allein zulässigen Videokonferenzsystem WebEx wird ein etwaiges Speichern allen Beteiligten sehr deutlich angezeigt, so dass insoweit keine Probleme zu befürchten sind. Außerhalb dieses Systems sind jedoch mit digitalen wie analogen Mitteln Mitschnitte möglich. | Aus Sicht des Datenschutzes besteht vor allem die Gefahr einer illegalen (und evtl. strafbaren) Speicherung der Bild- und Tonaufnahmen. Im für Abschlussleistungen per Videokonferenz gegenwärtig allein zulässigen Videokonferenzsystem WebEx wird ein etwaiges Speichern allen Beteiligten sehr deutlich angezeigt, so dass insoweit keine Probleme zu befürchten sind. Außerhalb dieses Systems sind jedoch mit digitalen wie analogen Mitteln Mitschnitte möglich. | ||
- | Daneben bestehen alle Gefahren für den Datenschutz, | + | Daneben bestehen alle Gefahren für den Datenschutz, |
+ | |||
+ | ===== - Praktisches Vorgehen ===== | ||
+ | |||
+ | Abschlussleistungen per Videokonferenz erfordern natürlich die gleichen Vor- und Nacharbeiten wie mündliche Prüfungen. Dazu gelten die [[: | ||