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+ | <WRAP center round box 60%> **Hinweis**: | ||
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===== Erläuterung ===== | ===== Erläuterung ===== | ||
+ | § 6 CoronaPHSchulG TH stellt klar, dass Online Prüfungen zulässig sind, was aber nach dem geltenden [[: | ||
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+ | Aus der Norm ergeben sich KEINE unmittelbaren Erleichterungen bei [[: | ||
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+ | Es ist aber durch die Regelung leichter möglich, kurzfristige Lösungen mittels Satzung zu finden. Auch kann bei datenschutzrechtlichen Abwägungsentscheidungen die Dringlichkeit von Elektronischen Prüfungen durch die gesetzliche Regelung besonders berücksichtigt werden. | ||
===== Weblinks ===== | ===== Weblinks ===== | ||
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- | {{tag>Artikel | + | {{tag>Archiv |