Willkommen beim Datenschutz-Wiki der TU Ilmenau
Hinweise Impressum Datenschutzerklärung


Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
Letzte ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision
thuerdsg:6_coronaphschulg_th [2020/11/09 12:58] – [Weblinks] Martin Neldnerthuerdsg:6_coronaphschulg_th [2021/01/14 16:08] – [Erläuterung] Admin
Zeile 26: Zeile 26:
 ===== Erläuterung ===== ===== Erläuterung =====
  
 +§ 6  CoronaPHSchulG TH stellt klar, dass Online Prüfungen zulässig sind, was aber nach dem geltenden [[:ThürHG]] ohnehin der Fall ist. (Siehe [[:pruefungen#elektronische_pruefungen|Elektronische Prüfungen im Artikel Prüfungen]].)
 +
 +Aus der Norm ergeben sich KEINE unmittelbaren Erleichterungen bei [[:Softwarebeschaffung]], [[:Softwaretest]], [[:Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten]] und [[:Datenschutz-Folgenabschätzung]]. Dazu wäre der Landesgesetzgeber mangels Öffnungsklauseln in der [[:DSGVO]] auch nicht befugt.
 +
 +Es ist aber durch die Regelung leichter möglich, kurzfristige Lösungen mittels Satzung zu finden. Auch kann bei datenschutzrechtlichen Abwägungsentscheidungen die Dringlichkeit von Elektronischen Prüfungen durch die gesetzliche Regelung besonders berücksichtigt werden.
 ===== Weblinks ===== ===== Weblinks =====
  
Drucken/exportieren
QR-Code
QR-Code § 6 Thüringer Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Hochschulbereich (erstellt für aktuelle Seite)