Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende ÜberarbeitungLetzte ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision | ||
thuerdsg:6_coronaphschulg_th [2020/11/09 12:58] – [Weblinks] Martin Neldner | thuerdsg:6_coronaphschulg_th [2021/01/14 16:08] – [Erläuterung] Admin | ||
---|---|---|---|
Zeile 26: | Zeile 26: | ||
===== Erläuterung ===== | ===== Erläuterung ===== | ||
+ | § 6 CoronaPHSchulG TH stellt klar, dass Online Prüfungen zulässig sind, was aber nach dem geltenden [[: | ||
+ | |||
+ | Aus der Norm ergeben sich KEINE unmittelbaren Erleichterungen bei [[: | ||
+ | |||
+ | Es ist aber durch die Regelung leichter möglich, kurzfristige Lösungen mittels Satzung zu finden. Auch kann bei datenschutzrechtlichen Abwägungsentscheidungen die Dringlichkeit von Elektronischen Prüfungen durch die gesetzliche Regelung besonders berücksichtigt werden. | ||
===== Weblinks ===== | ===== Weblinks ===== | ||