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| thuerdsg:17_thuerdsg [2020/10/30 23:30] – [Wortlaut] Martin Neldner | thuerdsg:17_thuerdsg [2020/11/06 22:47] (aktuell) – [Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (Abs. 2 Nr. 2)] Martin Neldner | ||
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| Die Vorschrift nutzt Öffnungsklauseln der DSGVO um Zwecke der Verarbeitung neben dem eigentlichen Hauptzweck festzulegen. Es handelt **nicht** um eine Fiktion wie die thüringische Gesetzesbegründung meint, sondern der bayrischen Gesetzesbegründung folgend um tatsächliche Zwecke, die letztlich aus dem Erfordernis einer ordnungsgemäßen Verarbeitung beziehungsweise Verwaltung insgesamt resultieren. | Die Vorschrift nutzt Öffnungsklauseln der DSGVO um Zwecke der Verarbeitung neben dem eigentlichen Hauptzweck festzulegen. Es handelt **nicht** um eine Fiktion wie die thüringische Gesetzesbegründung meint, sondern der bayrischen Gesetzesbegründung folgend um tatsächliche Zwecke, die letztlich aus dem Erfordernis einer ordnungsgemäßen Verarbeitung beziehungsweise Verwaltung insgesamt resultieren. | ||
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| + | ==== Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (Abs. 2 Nr. 2) ==== | ||
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| + | Wilde et al Art. 6 Rn. 32 zur Parallelvorschrift Art. 6 Abs. 2 Nr. 3 lit. b BayDSG und Kugelmann/ | ||
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