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thuerdsg:17_thuerdsg [2020/10/31 00:27] – Martin Neldner | thuerdsg:17_thuerdsg [2020/11/06 23:47] (aktuell) – [Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (Abs. 2 Nr. 2)] Martin Neldner | ||
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===== Wortlaut ===== | ===== Wortlaut ===== | ||
- | //**§ 17 Zweckbindung und Zulässigkeit der Weiterverarbeitung (Artikel 6 und 23 der Verordnung (EU) 2016/679 ) **\\ | + | //**§ 17 Zweckbindung und Zulässigkeit der Weiterverarbeitung**\\ |
+ | (Artikel 6 und 23 der Verordnung (EU) 2016/679 )\\ | ||
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(1) Als Zweck einer Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen gelten neben den ursprünglichen Zwecken immer auch die Verarbeitung\\ \\ | (1) Als Zweck einer Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen gelten neben den ursprünglichen Zwecken immer auch die Verarbeitung\\ \\ | ||
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Die Vorschrift nutzt Öffnungsklauseln der DSGVO um Zwecke der Verarbeitung neben dem eigentlichen Hauptzweck festzulegen. Es handelt **nicht** um eine Fiktion wie die thüringische Gesetzesbegründung meint, sondern der bayrischen Gesetzesbegründung folgend um tatsächliche Zwecke, die letztlich aus dem Erfordernis einer ordnungsgemäßen Verarbeitung beziehungsweise Verwaltung insgesamt resultieren. | Die Vorschrift nutzt Öffnungsklauseln der DSGVO um Zwecke der Verarbeitung neben dem eigentlichen Hauptzweck festzulegen. Es handelt **nicht** um eine Fiktion wie die thüringische Gesetzesbegründung meint, sondern der bayrischen Gesetzesbegründung folgend um tatsächliche Zwecke, die letztlich aus dem Erfordernis einer ordnungsgemäßen Verarbeitung beziehungsweise Verwaltung insgesamt resultieren. | ||
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+ | ==== Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (Abs. 2 Nr. 2) ==== | ||
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+ | Wilde et al Art. 6 Rn. 32 zur Parallelvorschrift Art. 6 Abs. 2 Nr. 3 lit. b BayDSG und Kugelmann/ | ||
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+ | Nach [[https:// | ||
===== Weblinks ===== | ===== Weblinks ===== |