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thuerdsg:17_thuerdsg [2020/02/07 19:29] – [Amtliche Gesetzesbegründung] Admin | thuerdsg:17_thuerdsg [2020/11/06 23:47] (aktuell) – [Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (Abs. 2 Nr. 2)] Martin Neldner | ||
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====== § 17 Thüringer Datenschutzgesetz ====== | ====== § 17 Thüringer Datenschutzgesetz ====== | ||
===== Wortlaut ===== | ===== Wortlaut ===== | ||
- | //**§ 17 Zweckbindung und Zulässigkeit der Weiterverarbeitung (Artikel 6 und 23 der Verordnung (EU) 2016/679 ) **\\ | + | //**§ 17 Zweckbindung und Zulässigkeit der Weiterverarbeitung**\\ |
+ | (Artikel 6 und 23 der Verordnung (EU) 2016/679 )\\ | ||
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(1) Als Zweck einer Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen gelten neben den ursprünglichen Zwecken immer auch die Verarbeitung\\ \\ | (1) Als Zweck einer Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen gelten neben den ursprünglichen Zwecken immer auch die Verarbeitung\\ \\ | ||
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Zu Absatz 2:\\ | Zu Absatz 2:\\ | ||
- | Absatz 2 regelt unter Berufung auf Artikel 6 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2016/679 die Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken als denen, zu denen die Daten erhoben wurden. Dies ist nur zulässig, wenn die be-troffene Person eingewilligt hat oder die Weiterverarbeitung auf eine Rechtsgrundlage gestützt werden kann, die eine notwendige und ver-hältnismäßige Maßnahme zum Schutz der in Artikel 23 Abs. 1 der Ver-ordnung (EU) 2016/679 genannten Ziele darstellt. Absatz 2 schafft | + | Absatz 2 regelt unter Berufung auf Artikel 6 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2016/679 die Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken als denen, zu denen die Daten erhoben wurden. Dies ist nur zulässig, wenn die be-troffene Person eingewilligt hat oder die Weiterverarbeitung auf eine Rechtsgrundlage gestützt werden kann, die eine notwendige und ver-hältnismäßige Maßnahme zum Schutz der in Artikel 23 Abs. 1 der Ver-ordnung (EU) 2016/679 genannten Ziele darstellt. Absatz 2 schafft |
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Zu Satz 1:\\ | Zu Satz 1:\\ | ||
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Zu Nummer 4:\\ | Zu Nummer 4:\\ | ||
- | Nach Nummer 4 ist die zweckändernde Weiterverarbeitung im Sinne ei-ner | + | Nach Nummer 4 ist die zweckändernde Weiterverarbeitung im Sinne einer Datenübermittlung an Dritte, die ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft darlegen und wenn be-troffene |
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Zu Nummer 5:\\ | Zu Nummer 5:\\ | ||
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Zu Nummer 7:\\ | Zu Nummer 7:\\ | ||
- | Nummer 7 regelt Fälle, in denen die Daten allgemein zugänglich sind oder die öffentliche Stelle sie veröffentlichen dürfte. Eine Auswertung | + | Nummer 7 regelt Fälle, in denen die Daten allgemein zugänglich sind oder die öffentliche Stelle sie veröffentlichen dürfte. Eine Auswertung |
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Zu Nummer 8:\\ | Zu Nummer 8:\\ | ||
Zeile 68: | Zeile 71: | ||
Satz 2 stellt klar, dass auch eine Weiterverarbeitung zu Archiv-, Forschungs- und Statistikzwecken nach Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2016/679 stets kompatibel ist. Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2016/679 geht im Rahmen einer Fiktion davon aus, dass die Weiterverarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, | Satz 2 stellt klar, dass auch eine Weiterverarbeitung zu Archiv-, Forschungs- und Statistikzwecken nach Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2016/679 stets kompatibel ist. Artikel 5 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2016/679 geht im Rahmen einer Fiktion davon aus, dass die Weiterverarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, | ||
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- | Zu Satz 3:Über die Bestimmung der Sätze 1 und 2 in Absatz 2 hinaus ist die Weiterverarbeitung | + | Zu Satz 3:Über die Bestimmung der Sätze 1 und 2 in Absatz 2 hinaus ist die Weiterverarbeitung |
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Zu Satz 4:\\ | Zu Satz 4:\\ | ||
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(zu Art. 6 Abs. 3 und 4 DSGV)**\\ | (zu Art. 6 Abs. 3 und 4 DSGV)**\\ | ||
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- | Die Vorschrift stellt klar, welche Zwecke bei einer Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen als Ausfluss ihrer Funktion und organisationsrechtlichen | + | Die Vorschrift stellt klar, welche Zwecke bei einer Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen als Ausfluss ihrer Funktion und organisationsrechtlichen |
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Abs. 1\\ | Abs. 1\\ | ||
Zeile 104: | Zeile 107: | ||
Soweit die Verarbeitung auch besondere Kategorien personenbezogener Daten umfasst gelten wie im geltenden Recht zusätzlich die in Satz 3 in Bezug genommenen Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 DSGV und seiner Durchführungsbestimmungen in Art. 8 Abs. 1. Abs. 4 greift die geltende Vorschrift des Art. 17 Abs. 4 BayDSG auf.\\ // | Soweit die Verarbeitung auch besondere Kategorien personenbezogener Daten umfasst gelten wie im geltenden Recht zusätzlich die in Satz 3 in Bezug genommenen Voraussetzungen des Art. 9 Abs. 2 DSGV und seiner Durchführungsbestimmungen in Art. 8 Abs. 1. Abs. 4 greift die geltende Vorschrift des Art. 17 Abs. 4 BayDSG auf.\\ // | ||
+ | ==== § 7 LDSG-RLP ==== | ||
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+ | Anders strukturiert aber inhaltlich ähnlich zu § 17 ThürDSG ist § 7 LDSG Rheinland-Pfalz. | ||
===== Erläuterung ===== | ===== Erläuterung ===== | ||
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+ | Die Vorschrift nutzt Öffnungsklauseln der DSGVO um Zwecke der Verarbeitung neben dem eigentlichen Hauptzweck festzulegen. Es handelt **nicht** um eine Fiktion wie die thüringische Gesetzesbegründung meint, sondern der bayrischen Gesetzesbegründung folgend um tatsächliche Zwecke, die letztlich aus dem Erfordernis einer ordnungsgemäßen Verarbeitung beziehungsweise Verwaltung insgesamt resultieren. | ||
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+ | ==== Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (Abs. 2 Nr. 2) ==== | ||
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+ | Wilde et al Art. 6 Rn. 32 zur Parallelvorschrift Art. 6 Abs. 2 Nr. 3 lit. b BayDSG und Kugelmann/ | ||
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+ | Nach [[https:// | ||
===== Weblinks ===== | ===== Weblinks ===== |