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Sicherheit der Verarbeitung
Die Sicherheit der Verarbeitung ist eine grundsätzliche Vorgabe der DSGVO. Sie wird vor allem im so benannten Art. 32 DSGVO ansatzweise konkretisiert, auch wenn die Thematik schon in Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO (Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten) und Art. 24 DSGVO angesprochen wird.
Das Verhältnis von Datenschutz und Datensicherheit ist umstritten. Als allgemeine Leitlinie kann jedoch gelten, dass Datenschutz primär den Schutz der betroffenen Person vor Missbrauch ihrer personenbezogenen Daten bezweckt, während Datensicherheit primär den Verarbeiter vor Angriffen Dritter schützen soll. Allerdings ist das eine nicht ohne das andere denkbar: Wenn die Datensicherheit des Verarbeiters kompromittiert wird, erhöhen beziehungsweise realisieren sich auch Gefahren für die betroffene Person.