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Pseudonymität ist ein Zustand, bei dem Daten nicht unmittelbar der Person ( betroffenen Person zugeordnet werden können, zu der diese Daten gehören, sondern nur mit Hilfe zusätzlicher Informationen, wobei mit Hilfe technischer und organisatorischer Maßnahmen sicherzustellen ist, dass diese zusätzlichen Informationen gerade nicht mit den pseudonymen Daten verknüpft werden sollen.

In Art. 4 Nr. 5 DSGVO ist Pseudonymisierung (was eigentlichen den Vorgang zur Erreichung von Pseudonymität bezeichnet) legal definiert als: „die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden“.

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