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Proctoring

Proctoring bezeichnet als Lehnswort (von englisch „to proctor“ - beaufsichtigen) im weiteren Sinne das „Exam Proctoring“ also die Beaufsichtigung bei Prüfungen und zunehmend im engeren Sinne als „E-Proctoring“ die Beaufsichtungen bei E-Prüfungen. Von letzterer Bedeutung wird im Folgenden ausgegangen. Gerade dabei stellen sich vielfältige Herausforderungen für den Datenschutz.

Grundsätzlich ist zunächst festzustellen, dass bei jeder Prüfung naturgemäß personenbezogene Daten verarbeitet werden. Bei E-Prüfungen kommt jedoch dazu, dass eine etwaige Überwachung, die bei analogen Klausuren durch die Sinneswahrnehmung der Aufsicht erfolgt und dadurch kaum datenschutzrelevant ist, zwangsläufig auch elektronisch erfolgen muss, wozu wiederum zusätzliche Personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen.

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