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Personalrat

Ein Personalrat ist die Vertretung der Beschäftigten einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung; also das öffentliche Gegenstück zum Betriebsrat bei privatrechtlich verfassten Arbeitgebern.

Personalrat als Verantwortlicher?

In Thüringen ist die maßgebliche Regelung das Thüringer Personalvertretungsgesetz. Gemäß § 80 Abs. 1 S. 2 ThürPersVG besteht in Thüringen die Besonderheit, dass Personalräte beziehungsweise generell Personalvertretungen nicht mehr nur wie bisher generell angehalten sind die Einhaltung des Datenschutzes in eigenen Angelegenheiten sicherzustellen und sich bei der Dienstelle für die die Einhaltung des Datenschutzes einzusetzen.

Vielmehr hat der Landesgesetzgeber die Streitfrage, ob es sich bei einem Personalrat um einen Verantwortlichen im Sinne der DSGVO handelt, mit einem „JA!“ beantwortet, indem er den Personalrat verpflichtet hat, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. (Zu Details siehe § 80 Abs. 1 S. 2 ThürPersVG-Erläuterung/Europarechtlicher Kontext.)

Mitwirkung in Datenschutzangelegenheiten

Arbeitnehmervertretungen können in Datenschutzangelegenheiten vielfach mitwirken. Beispiele dafür sind § 73 Abs. 1 Nr. 1 ThürPersVG (Siehe auch demnächst die Erläuterung zu § 73 ThürPersVG in diesem Wiki.) und § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

Wenn die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertretung verletzt werden, führt das regelmäßig dazu, dass die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung nicht mehr gegeben ist.

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