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Personalrat
Ein Personalrat ist die Vertretung der Beschäftigten einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung; also das öffentliche Gegenstück zum Betriebsrat bei privatrechtlich verfassten Arbeitgebern. In Thüringen ist die maßgebliche Regelung das Thüringer Personalvertretungsgesetz. Gemäß § 80 Abs. 1 S. 2 ThürPersVG besteht in Thüringen die Besonderheit, dass Personalräte beziehungsweise generell Personalvertretungen nicht mehr nur wie bisher generell angehalten sind die Einhaltung des Datenschutzes in eigenen Angelegenheiten sicherzustellen und sich bei der Dienstelle für die die Einhaltung des Datenschutzes einzusetzen.
Vielmehr hat der Landesgesetzgeber die Streitfrage, ob es sich bei einem Personalrat um einen Verantwortlichen im Sinne der DSGVO handelt, mit einem „JA!“ beantwortet, indem er den Personalrat verpflichtet hat, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. (Zu Details siehe § 80 Abs. 1 S. 2 ThürPersVG-Erläuterung/Europarechtlicher Kontext.)