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personalrat [2020/12/15 23:09] – [Mitwirkung in Datenschutzangelegenheiten] Admin | personalrat [2020/12/15 23:24] (aktuell) – Admin | ||
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Ein **Personalrat** ist die Vertretung der Beschäftigten einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung; also das öffentliche Gegenstück zum **Betriebsrat** bei privatrechtlich verfassten Arbeitgebern. | Ein **Personalrat** ist die Vertretung der Beschäftigten einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung; also das öffentliche Gegenstück zum **Betriebsrat** bei privatrechtlich verfassten Arbeitgebern. | ||
- | ===== Personalrat als Verantwortlicher? | + | ===== - Personalrat als Verantwortlicher? |
In Thüringen ist die maßgebliche Regelung das Thüringer Personalvertretungsgesetz. Gemäß [[: | In Thüringen ist die maßgebliche Regelung das Thüringer Personalvertretungsgesetz. Gemäß [[: | ||
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Vielmehr hat der Landesgesetzgeber die Streitfrage, | Vielmehr hat der Landesgesetzgeber die Streitfrage, | ||
- | ===== Mitwirkung in Datenschutzangelegenheiten ===== | + | ===== - Mitwirkung in Datenschutzangelegenheiten ===== |
Arbeitnehmervertretungen können in Datenschutzangelegenheiten vielfach mitwirken. Beispiele dafür sind [[https:// | Arbeitnehmervertretungen können in Datenschutzangelegenheiten vielfach mitwirken. Beispiele dafür sind [[https:// | ||
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+ | ==== - Verletzung der Rechte der Arbeitnehmervertretung ==== | ||
Wenn die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertretung verletzt werden, führt das regelmäßig dazu, dass die [[Rechtmäßigkeit der Verarbeitung]] nicht mehr gegeben ist - zumindest im Verhältnis zu den Personen, die durch den Personalrat vertreten werden, dessen Rechte verletzt wurden. | Wenn die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertretung verletzt werden, führt das regelmäßig dazu, dass die [[Rechtmäßigkeit der Verarbeitung]] nicht mehr gegeben ist - zumindest im Verhältnis zu den Personen, die durch den Personalrat vertreten werden, dessen Rechte verletzt wurden. | ||
- | Im Ergebnis ist beispielsweise ein Anspruch der von Beschäftigten auf Löschung seiner unzulässig erhobenen Daten zu bejahen.((Vgl. Wilde et al, Handbuch, S. 161 mit Verweis auf Gola, Handbuch Beschäftigtendatenschutz, | + | === - Auswirkungen auf Beschäftigte === |
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+ | Im Ergebnis ist beispielsweise ein Anspruch der von Beschäftigten auf Löschung seiner unzulässig erhobenen Daten zu bejahen.((Vgl. Wilde et al, Handbuch, S. 161 mit Verweis auf Gola, Handbuch Beschäftigtendatenschutz, | ||
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+ | === - Prozessuale Auswirkungen === | ||
Im (Arbeits-)Prozess gibt es dagegen keinen Automatismus, | Im (Arbeits-)Prozess gibt es dagegen keinen Automatismus, | ||
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+ | === - Ansprüche der Personalvertretung bei Rechtsverletzungen === | ||
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+ | Wenn die Rechte der Personalvertretung verletzt werden, besteht unstreitig ein Anspruch auf Nachholung der unterlassenen Beteiligung soweit das nach der Natur der Sache noch möglich ist. Umstritten ist dagegen, ob der Arbeitnehmervertretung auch ein Unterlassunganspruch zusteht. Die ältere Rechtsprechung des BVerwG und BayVGH verneint dies. Das Bundesarbeitsgericht bejaht dagegen einen Unterlassungsanspruch und es gibt Signale des BVerwG, dass es sich der Sichtweise des BAG anschließen könnte, wenn ein solcher Fall durch das BVerwG tatsächlich zu entscheiden ist.((Vgl. Wilde et al, Handbuch, S. 163 ff.)) | ||
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===== Weblinks ===== | ===== Weblinks ===== | ||