Willkommen beim Datenschutz-Wiki der TU Ilmenau
Hinweise Impressum Datenschutzerklärung


Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Letzte ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision
personalrat [2020/12/15 23:09] – [Mitwirkung in Datenschutzangelegenheiten] Adminpersonalrat [2020/12/15 23:16] – [Mitwirkung in Datenschutzangelegenheiten] Admin
Zeile 12: Zeile 12:
  
 Arbeitnehmervertretungen können in Datenschutzangelegenheiten vielfach mitwirken. Beispiele dafür sind [[https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-PersVGTH2019pP73|§ 73]] Abs. 1 Nr. 1 ThürPersVG (Siehe auch demnächst die Erläuterung zu [[:thuerdsg:73_thuerpersvg|§ 73 ThürPersVG]] in diesem Wiki.) und [[https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html|§ 87]] Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Arbeitnehmervertretungen können in Datenschutzangelegenheiten vielfach mitwirken. Beispiele dafür sind [[https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-PersVGTH2019pP73|§ 73]] Abs. 1 Nr. 1 ThürPersVG (Siehe auch demnächst die Erläuterung zu [[:thuerdsg:73_thuerpersvg|§ 73 ThürPersVG]] in diesem Wiki.) und [[https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html|§ 87]] Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
 +
 +==== Verletzung der Rechte der Arbeitnehmervertretung ====
  
 Wenn die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertretung verletzt werden, führt das regelmäßig dazu, dass die [[Rechtmäßigkeit der Verarbeitung]] nicht mehr gegeben ist - zumindest im Verhältnis zu den Personen, die durch den Personalrat vertreten werden, dessen Rechte verletzt wurden. Wenn die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertretung verletzt werden, führt das regelmäßig dazu, dass die [[Rechtmäßigkeit der Verarbeitung]] nicht mehr gegeben ist - zumindest im Verhältnis zu den Personen, die durch den Personalrat vertreten werden, dessen Rechte verletzt wurden.
  
-Im Ergebnis ist beispielsweise ein Anspruch der von Beschäftigten auf Löschung seiner unzulässig erhobenen Daten zu bejahen.((Vgl. Wilde et al, Handbuch, S. 161 mit Verweis auf Gola, Handbuch Beschäftigtendatenschutz, 2019, Rn. 2172.))+=== Auswirkungen auf Beschäftigte === 
 + 
 +Im Ergebnis ist beispielsweise ein Anspruch der von Beschäftigten auf Löschung seiner unzulässig erhobenen Daten zu bejahen.((Vgl. Wilde et al, Handbuch, S. 161 mit Verweis auf Gola, Handbuch Beschäftigtendatenschutz, 2019, Rn. 2172.)) Auch die übrigen [[Betroffenenrechte]] werden durch Beschäftigte als [[betroffene Person]] geltend gemacht werden können. 
 + 
 +=== Prozessuale Auswirkungen ===
  
 Im (Arbeits-)Prozess gibt es dagegen keinen Automatismus, dass durch Verletzung von Personalvertretungsrechten datenschutzrechtlich unzulässig erlangte Informationen, insbesondere auch Beweismittel, nicht verwendet werden dürfen. Insoweit hat sich vielmehr eine sehr differenzierte und einzelfallorientierte Rechtsprechung herausgebildet, die Verwertungsverbote im Wesentlichen an einer erheblichen Verletzung des Persönlichkeitsrechts festmacht.((Vgl. Vgl. Wilde et al, Handbuch, S. 161 ff.)) Im (Arbeits-)Prozess gibt es dagegen keinen Automatismus, dass durch Verletzung von Personalvertretungsrechten datenschutzrechtlich unzulässig erlangte Informationen, insbesondere auch Beweismittel, nicht verwendet werden dürfen. Insoweit hat sich vielmehr eine sehr differenzierte und einzelfallorientierte Rechtsprechung herausgebildet, die Verwertungsverbote im Wesentlichen an einer erheblichen Verletzung des Persönlichkeitsrechts festmacht.((Vgl. Vgl. Wilde et al, Handbuch, S. 161 ff.))
Drucken/exportieren
QR-Code
QR-Code Personalrat (erstellt für aktuelle Seite)