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personalrat [2019/06/28 19:04] – [Weblinks] Admin | personalrat [2020/12/15 22:31] – [Personalrat als Verantwortlicher?] Admin |
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====== Personalrat ====== | ====== Personalrat ====== |
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Ein **Personalrat** ist die Vertretung der Beschäftigten einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung; also das öffentliche Gegenstück zum **Betriebsrat** bei privatrechtlich verfassten Arbeitgebern. In Thüringen ist die maßgebliche Regelung das Thüringer Personalvertretungsgesetz. Gemäß [[:thuerdsg:80_thuerpersvg|§ 80 Abs. 1 S. 2 ThürPersVG]] besteht in Thüringen die Besonderheit, dass Personalräte beziehungsweise generell **Personalvertretungen** nicht mehr nur wie bisher generell angehalten sind die Einhaltung des Datenschutzes in eigenen Angelegenheiten sicherzustellen und sich bei der Dienstelle für die die Einhaltung des Datenschutzes einzusetzen. | Ein **Personalrat** ist die Vertretung der Beschäftigten einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung; also das öffentliche Gegenstück zum **Betriebsrat** bei privatrechtlich verfassten Arbeitgebern. |
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| ===== Personalrat als Verantwortlicher? ===== |
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| In Thüringen ist die maßgebliche Regelung das Thüringer Personalvertretungsgesetz. Gemäß [[:thuerdsg:80_thuerpersvg|§ 80 Abs. 1 S. 2 ThürPersVG]] besteht in Thüringen die Besonderheit, dass Personalräte beziehungsweise generell **Personalvertretungen** nicht mehr nur wie bisher generell angehalten sind die Einhaltung des Datenschutzes in eigenen Angelegenheiten sicherzustellen und sich bei der Dienstelle für die die Einhaltung des Datenschutzes einzusetzen. |
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Vielmehr hat der Landesgesetzgeber die Streitfrage, ob es sich bei einem Personalrat um einen [[Verantwortlicher|Verantwortlichen]] im Sinne der [[DSGVO]] handelt, mit einem "JA!" beantwortet, indem er den Personalrat verpflichtet hat, einen [[Datenschutzbeauftragter|Datenschutzbeauftragten]] zu bestellen. (Zu Details siehe [[:thuerdsg:80_thuerpersvg#europarechtlicher_kontext|§ 80 Abs. 1 S. 2 ThürPersVG-Erläuterung/Europarechtlicher Kontext]].) | Vielmehr hat der Landesgesetzgeber die Streitfrage, ob es sich bei einem Personalrat um einen [[Verantwortlicher|Verantwortlichen]] im Sinne der [[DSGVO]] handelt, mit einem "JA!" beantwortet, indem er den Personalrat verpflichtet hat, einen [[Datenschutzbeauftragter|Datenschutzbeauftragten]] zu bestellen. (Zu Details siehe [[:thuerdsg:80_thuerpersvg#europarechtlicher_kontext|§ 80 Abs. 1 S. 2 ThürPersVG-Erläuterung/Europarechtlicher Kontext]].) |
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| ===== Mitwirkung in Datenschutzangelegenheiten ===== |
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| Arbeitnehmervertretungen können in Datenschutzangelegenheiten vielfach mitwirken. Beispiele dafür sind [[https://landesrecht.thueringen.de/perma?d=jlr-PersVGTH2019pP73|§ 73]] Abs. 1 Nr. 1 ThürPersVG (Siehe auch demnächst die Erläuterung zu [[:thuerdsg:73_thuerpersvg|§ 73 ThürPersVG]] in diesem Wiki.) und [[https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html|§ 87]] Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. |
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| Wenn die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertretung verletzt werden, führt das regelmäßig dazu, dass die [[Rechtmäßigkeit der Verarbeitung]] nicht mehr gegeben ist. |
===== Weblinks ===== | ===== Weblinks ===== |
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