Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Nächste Überarbeitung | Vorhergehende ÜberarbeitungNächste ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision |
personalrat [2019/06/28 19:01] – angelegt Admin | personalrat [2020/12/15 21:21] – [Personalrat] Admin |
---|
====== Personalrat ====== | ====== Personalrat ====== |
| |
Ein **Personalrat** ist die Vertretung der Beschäftigten einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung; also das öffentliche Gegenstück zum **Betriebsrat** bei privatrechtlich verfassten Arbeitgebern. In Thüringen ist die maßgebliche Regelung das Thüringer Personalvertretungsgesetz. Gemäß [[:thuerdsg:80_thuerpersvg|§ 80 Abs. 1 S. 2 ThürPersVG]] besteht in Thüringen die Besonderheit, dass Personalräte beziehungsweise generell **Personalvertretungen** nicht mehr nur wie bisher generell angehalten sind die Einhaltung des Datenschutzes in eigenen Angelegenheiten sicherzustellen und sich bei der Dienstelle für die die Einhaltung des Datenschutzes einzusetzen. | Ein **Personalrat** ist die Vertretung der Beschäftigten einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung; also das öffentliche Gegenstück zum **Betriebsrat** bei privatrechtlich verfassten Arbeitgebern. |
| |
| ===== Personalrat als Verantwortlicher? ===== |
| |
| In Thüringen ist die maßgebliche Regelung das Thüringer Personalvertretungsgesetz. Gemäß [[:thuerdsg:80_thuerpersvg|§ 80 Abs. 1 S. 2 ThürPersVG]] besteht in Thüringen die Besonderheit, dass Personalräte beziehungsweise generell **Personalvertretungen** nicht mehr nur wie bisher generell angehalten sind die Einhaltung des Datenschutzes in eigenen Angelegenheiten sicherzustellen und sich bei der Dienstelle für die die Einhaltung des Datenschutzes einzusetzen. |
| |
Vielmehr hat der Landesgesetzgeber die Streitfrage, ob es sich bei einem Personalrat um einen [[Verantwortlicher|Verantwortlichen]] im Sinne der [[DSGVO]] handelt, mit einem "JA!" beantwortet, indem er den Personalrat verpflichtet hat, einen [[Datenschutzbeauftragter|Datenschutzbeauftragten]] zu bestellen. (Zu Details siehe [[:thuerdsg:80_thuerpersvg#europarechtlicher_kontext|§ 80 Abs. 1 S. 2 ThürPersVG-Erläuterung/Europarechtlicher Kontext]].) | Vielmehr hat der Landesgesetzgeber die Streitfrage, ob es sich bei einem Personalrat um einen [[Verantwortlicher|Verantwortlichen]] im Sinne der [[DSGVO]] handelt, mit einem "JA!" beantwortet, indem er den Personalrat verpflichtet hat, einen [[Datenschutzbeauftragter|Datenschutzbeauftragten]] zu bestellen. (Zu Details siehe [[:thuerdsg:80_thuerpersvg#europarechtlicher_kontext|§ 80 Abs. 1 S. 2 ThürPersVG-Erläuterung/Europarechtlicher Kontext]].) |
| |
* [[https://de.wikipedia.org/wiki/Personalvertretung|Das Lemma in der Wikipedia]] | * [[https://de.wikipedia.org/wiki/Personalvertretung|Das Lemma in der Wikipedia]] |
| * [[http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=PersVG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true|Der Wortlaut des Thüringer Personalvertretungsgesetzes]] |
| |
| |
| |
{{tag>Artikel}} | {{tag>Artikel}} |