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Need-to-know-Prinzip
Das Need-to-know-Prinzip besagt, dass nur die Personen Zugang zu bestimmten Informationen erhalten sollten, die diese Informationen wirklich benötigen, um ihre Arbeit erfolgreich ausführen zu können.
Im Rahmen der DSGVO ist das Need-to-know-Prinzip in verschiedenen Artikeln verankert. Artikel 32 DSGVO verpflichtet Unternehmen und Organisationen, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Einschränkung des Zugangs zu personenbezogenen Daten auf diejenigen Personen, die diesen Zugang wirklich benötigen, um ihre Arbeit erfolgreich ausführen zu können.
Artikel 35 DSGVO verpflichtet Unternehmen und Organisationen, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, bevor sie bestimmte Verarbeitungsprozesse durchführen. Dabei müssen sie unter anderem die Auswirkungen auf die Sicherheit der personenbezogenen Daten berücksichtigen und Maßnahmen ergreifen, um mögliche Risiken zu minimieren. Auch hier spielt das „Need-to-know“-Prinzip eine wichtige Rolle, da es darauf abzielt, den Zugang zu personenbezogenen Daten auf das notwendige Minimum zu beschränken.
Artikel 4 Nr. 11 DSGVO definiert, dass eine beschränkte Zugriffserlaubnis für personenbezogene Daten als eine Verarbeitungsbeschränkung gilt. Diese kann durch technische und organisatorische Maßnahmen erreicht werden, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten nur von bestimmten Personen aufgrund von berechtigten Interessen und unter Beachtung der Grundsätze der Verarbeitung verarbeitet werden können.
Insgesamt zeigt sich, dass das „Need-to-know“-Prinzip in der DSGVO eine wichtige Rolle spielt, um die Sicherheit personenbezogener Daten sicherzustellen. Es verpflichtet Unternehmen und Organisationen dazu, den Zugang zu personenbezogenen Daten auf das notwendige
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Hinweis: Dieser Artikel übernahm in dieser Version Vorarbeiten von ChatGPT von openai.com.