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kunsturhebergesetz [2019/06/14 07:30] – angelegt Adminkunsturhebergesetz [2019/06/14 07:31] (aktuell) – [Grundrechtliche Einordnung] Admin
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 ===== Grundrechtliche Einordnung ===== ===== Grundrechtliche Einordnung =====
  
-Nach heutigem Verständnis schützt das KUG das Recht am eigenen Bild und das wiederum eine Fallgruppe des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt. Der Datenschutz (herkömmlich das [[BDSG]], neuerdings das [[KUG]]) ist nach überwiegender aber nicht unbestrittener Auffassung dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zuzuordnen. Beim Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist wiederum umstritten, ob es sich dabei um eine Fallgruppe des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts handelt.((Quelle))+Nach heutigem Verständnis schützt das KUG das Recht am eigenen Bild und das wiederum eine Fallgruppe des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt. Der Datenschutz (herkömmlich das [[BDSG]], neuerdings die [[DSGVO]]) ist nach überwiegender aber nicht unbestrittener Auffassung dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zuzuordnen. Beim Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist wiederum umstritten, ob es sich dabei um eine Fallgruppe des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts handelt.((Quelle))
  
 Von der grundrechtlichen Einordnung hängt letztlich ab, ob die DSGVO das KUG verdrängt (was der Fall sein dürfte, wenn beides dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht zuzuordnen ist) oder ob beides nebeneinander existiert. Von der grundrechtlichen Einordnung hängt letztlich ab, ob die DSGVO das KUG verdrängt (was der Fall sein dürfte, wenn beides dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht zuzuordnen ist) oder ob beides nebeneinander existiert.
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