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- | Nach heutigem Verständnis schützt das KUG das Recht am eigenen Bild und das wiederum eine Fallgruppe des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt. Der Datenschutz (herkömmlich das [[BDSG]], neuerdings | + | Nach heutigem Verständnis schützt das KUG das Recht am eigenen Bild und das wiederum eine Fallgruppe des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt. Der Datenschutz (herkömmlich das [[BDSG]], neuerdings |
Von der grundrechtlichen Einordnung hängt letztlich ab, ob die DSGVO das KUG verdrängt (was der Fall sein dürfte, wenn beides dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht zuzuordnen ist) oder ob beides nebeneinander existiert. | Von der grundrechtlichen Einordnung hängt letztlich ab, ob die DSGVO das KUG verdrängt (was der Fall sein dürfte, wenn beides dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht zuzuordnen ist) oder ob beides nebeneinander existiert. |