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Erforderlichkeit

Die Erforderlichkeit ist ein in der DSGVO vielfach wiederkehrendes Kriterium für Verarbeitungen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, für das es keine Legaldefinition gibt, so dass es für die Auslegung stark auf den jeweiligen systematischen Zusammenhang der Norm ankommt, die als Tatbestandsmerkmal die Erforderlichkeit beinhaltet.

Eingrenzend lässt sich aber feststellen, dass es in jedem Falle für die Erforderlichkeit einer Finalität bedarf, die Verarbeitung muss also auf einen bestimmten Zweck (in der Regel den „Zweck der Verarbeitung) ausgerichtet sein. Die Frage ist, wieviel mehr an Verknüpfung zwischen Verarbeitung und Zweck gegeben sein muss, denn eine nur lose Unterstützung beziehungsweise ein „irgendwie dienlich oder förderlich [sein]“1) ist nicht ausreichend.

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