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Ein Drittland ist ein Land1) in dem die DSGVO kein geltendes Recht ist.

Begriff Drittland

Der Begriff ist in der DSGVO nicht legaldefiniert. Nicht Drittland sind zunächst alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, da in diesen Staaten die DSGVO (unmittelbar) geltendes Recht ist. Weiterhin haben die EWR-Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island die DSGVO übernommen, die in diesen Staaten ab dem 20. Juli 2018 geltendes Recht ist,2) so dass es sich ebenfalls nicht (mehr) um Drittländer handelt. Alle anderen Staaten, also die Staaten, die weder EU- noch EWR-Mitglied sind, sind Drittländer.

Rechtsfolgen

Bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten sind zusätzlich zu den allgemeinen Regeln die Art. 44 ff. DSGVO zu beachten.

Sicheres Drittland

Als sogenannte sichere Drittländer werden Staaten bezeichnet, für die ein sogenannter Angemessenheitsbeschluss vorliegt, also wenn gem. Art. 45 DSGVO die Kommission feststellt, dass der Staat ein angemessenes, insbesondere der DSGVO vergleichbares (Daten-)Schutzniveau bietet.

1)
Präziser wäre eigentlich „Staat“ aber in der amtlichen Fassung der DSGVO wird ausdrücklich der Begriff „Land“ verwendet.
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