Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Datenschutzkonzept beschreibt die konkrete Umsetzung der rechtlichen (Gesetz und/oder Vertrag) Datenschutzanforderungen.
Art. 32 DSGVO erwähnt ein Datenschutzkonzept nicht ausdrücklich. Allerdings wird zumindest bei Verfahren, die komplex oder risikobehaftet sind, ein VVT sinnvollerweise nicht ohne ein Datenschutzkonzept auskommen.