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 **Datenschutzkonzept** beschreibt die konkrete Umsetzung der rechtlichen (Gesetz und/oder Vertrag) Datenschutzanforderungen. **Datenschutzkonzept** beschreibt die konkrete Umsetzung der rechtlichen (Gesetz und/oder Vertrag) Datenschutzanforderungen.
  
-[[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/32.html|Art. 32]] [[DSGVO]] erwähnt ein Datenschutzkonzept nicht ausdrücklich. Allerdings wird zumindest bei komplexeren Projekten ein [[VVT]] sinnvollerweise nicht ohne ein Datenschutzkonzept auskommen.+[[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/32.html|Art. 32]] [[DSGVO]] erwähnt ein Datenschutzkonzept nicht ausdrücklich. Allerdings wird zumindest bei Verfahren, die komplex oder risikobehaftet sind, ein [[VVT]] sinnvollerweise nicht ohne ein Datenschutzkonzept auskommen.
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